Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind
Im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen hinsichtlich der vom Beförderer gem. Ziff. 1.4.2.2.1 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) durchzuführenden Prüfungen, erstellte die UIC bereits vor mehreren Jahren das UIC-Merkblatt Nr. 471-3 „Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind“. Punkt 5 dieses Merkblatts beschreibt die Prüfungen, die der Beförderer bei der Übernahme von Gefahrgutsendungen am Abgangsort durchführen muss. Ziff. 1.4.2.2.1 RID verweist auf die IRS als „Gute Praxis“. ln den übrigen Teilen und den Anlagen des Merkblatts wird ein Verfahren zur gegenseitigen Verständigung bei Unregelmäßigkeiten (RlD-Meldungen) sowie ein Qualitätssicherungssystem zur Bewertung der Qualität der Prüfungen der Beförderer am Abgangsort beschrieben.
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ISBN | 978-2-7461-3244-3 |
Pages | 37 |
Data sheet
- Language
- German
- Format
- Downloadable
- Edition
- Ed. no.3
- Edition date
- 01/01/2023
- Publication date
- 20/12/2022
- Page number
- 37
- Theme
- Combined Transport Transport combiné Freight Fret Infrastructure Infrastructure Interoperability Interopérabilité Operations Exploitation Safety Sécurité
- sku
- 40471-3/D/3-PDF
- Reference
- 40471-3