Gestaltung der Führerräume von Lokomotiven, Triebwagen, Triebwagenzügen und Steuerwagen
Diese Bestimmungen gelten für die im internationalen Verkehr eingesetzten Lokomotiven, Triebwagen, Triebwagenzüge und Steuerwagen der verschiedenen Traktionsarten, ausgenommen Dampf-betrieb.
Sie dienen damit nicht nur der besseren Durchführung des internationalen Verkehrs, sondern sollen darüber hinaus allgemein gültige Hinweise zur Ausgestaltung von Führerräumen geben.
Abgesehen von Besonderheiten gelten sie auch sinngemäß für Rangierlokomotiven (siehe UIC-Merkblatt Nr. 646 ).
Die Regeln des vorliegenden Merkblattes basieren auf der Begrenzungslinie nach UIC-Merkblatt Nr. 505 ; es ist möglich, dass Bahnen mit einer eingeschränkten Begrenzungslinie die Regeln des Merkblattes bezüglich:
Zugang zu den Führerräumen; Bewegungsfreiheit in den Führerräumen, SichtbedingungenIn diesem Fall muss eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung der Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr beantragt werden.
Data sheet
- Language
- German
- Edition
- Ed. no.4
- Edition date
- 01/07/2002
- Publication date
- 01/07/2002
- Page number
- 41
- sku
- 651/D/4
- Reference
- 651