Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf die Qualität der Produkte für den Bahnbereich: Allgemeiner Rahmen
Das UIC-Merkblatt 898 E legt den allgemeinen Rahmen fest, der den "Eisenbahnunternehmen" (im weitesten Sinne des Wortes) den Austausch von Dienstleistungen in Bezug auf die Qualität der Bahnprodukte erleichtern soll.
Es wird empfohlen, zur Anwendung dieses Merkblatts einen bilateralen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
alle verwendeten Begriffe genau definiert, die möglichen Dienstleistungen mit folgenden Detailangaben aufgelistet:Art der übernommenen Dienstleistung, Art oder Umfang der Prüfung des Dienstleisters, zu verwendende Vertragsunterlagen, mitzuliefernde Konformitätsnachweise.
die ergänzenden Bestimmungen angegeben, die im Dienstleistungsvertrag enthalten sein können, Bestimmungen vorgeschlagen für die
Bearbeitung der Dienstleistungsaufträge, Erbringung der Dienstleistungen, Behandlung von Abweichungen.
Es werden ebenfalls zwei dreisprachige Vordrucke vorgeschlagen für:
punktuelle Dienstleistungen zwischen "Eisenbahnunternehmen", Informations-Feed-back bei eventuellen Abweichungen.Author | UIC |
ISBN | 2-7461-0098-3 |
Pages | 38 |
Data sheet
- Language
- German
- Edition
- Ed. no.2
- Edition date
- 01/06/1999
- Publication date
- 01/06/1999
- Page number
- 38
- sku
- 898/D/2
- Reference
- 898